Unsere Services im Überblick
Gründungsberatung | Unternehmensberatung | Steuerberaterwechsel | UID-Nummern-Check | Steuer-Wecker
Gr
Gründungsberatung (Startup)
Gründungsberatung (Start-Ups):
- Wahl der Gesellschaftsform (Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Körperschaft) bei Startups
- Allgemeine Gesellschaftsformen:
- Einzelunternehmen
- Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
- Offene Handelsgesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Aktiengesellschaft
- Besondere Gesellschaftsformen:
- GmbH & Co. KG
- KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)
- Steuerplanung in der Gründungsphase
Unternehmensberatung:
- Steuerliche Beratung bei Immobilien
- Steuerliche Beratung bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen (M&A)
- Verkauf
- Spaltung
- Verschmelzung
- Formwechsel
- Steuerplanung und -optimierung der Steuerquote
Un
Unternehmensberatung
St
Steuerberater-Wechsel
So geht’s ganz leicht! Häufige Fragen für Sie beantwortet:
Bin ich an meinen Steuerberater „bis zum Lebensende“ gebunden?
Wie die meisten anderen Verträge, kann auch ein Steuerberater-Vertrag gekündigt werden. Ihre Kündigungsfristen finden Sie in Ihrem Steuerberater-Vertrag. Sollten Sie keinen Vertrag haben, so ist meist eine Kündigungsfrist von 4 Wochen anzunehmen.
Gibt es auch eine kürzere Kündigungsfrist?
Nach § 627 BGB kann der Mandant den Steuerberatungsvertrag jederzeit kündigen, sollte keine anderwärtige einzelvertragliche Absprache bestehen. Wenn Sie das Vertrauen zu Ihrem Steuerberater verloren haben, können Sie den Vertrag auch mit sofortiger Wirkung kündigen.
Was muss bei der Suche nach einem neuen Steuerberater beachtet werden?
Stellen Sie sich im Vorfeld die Frage, welche Erwartungen Sie an Ihren neuen Steuerberater haben.
z.B.:
Ist es Ihnen wichtig, dass er möglichst in Ihrer Nähe ist?
Sollte er eine branchenspezifische Spezialisierung haben?
Sollte er möglichst digitalisiert sein oder soll möglichst alles noch „auf Papier“ erfolgen?
Klären Sie Ihre Erwartungen mit dem potentiellen neuen Steuerberater bevor Sie mit diesem einen Vertrag abschließen. So sind beide Parteien mit den Erwartungen und die damit zusammenhängenden Leistungen vertraut.
Muss ich das Finanzamt informieren?
Für das Finanzamt spielt es prinzipiell keine Rolle, wer Sie steuerlich berät und hat kein Mitspracherecht. Sie sollten dennoch das Finanzamt darüber informieren, dass Ihr Steuerberater Sie nicht mehr betreut. Die Vollmacht des alten Steuerberaters muss auch beim Finanzamt widerrufen werden. Es handelt sich um eine reine Formsache. Der neue Steuerberater kann seinem Mandanten dabei helfen.
Muss mein alter Steuerberater alle Unterlagen herausgeben?
Der alte Steuerberater muss den reibungslosen Wechsel ermöglichen. Wenn der alte Steuerberater jedoch noch Forderungen offen hat, kann er die Unterlagen behalten, bis die offene Rechnung bezahlt wurde. Er muss persönliche Notizen an Dritte nicht herausgeben.
Übermittelt mein alter Steuerberater die Daten an den neuen?
Nachdem alle offenen Rechnungen gezahlt wurden, muss der Steuerberater die Daten übermitteln. Die Daten können meistens elektronisch an den nächsten Steuerberater übermittelt werden. DATEV wird von fast allen Steuerberatern verwendet. Das ermöglicht einen reibungslosen Übergang.
Wir erinnern Sie kostenlos an Ihre Steuererklärung!
SW